Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

§ 1 Grundlage

Grundlage für den Transport sind die ADSp (https://www.dslv.org/.../ADSp-2017.pdf) in ihrer jeweils gültigen Form.
Ergänzend hierzu erkennt der Kunde die nachstehenden AGB der EZ-Fahrzeugtransport GmbH an.

§ 2 Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung des Kunden und der Annahmebestätigung der EZ-Fahrzeugtransport GmbH wird diese Handlungsbevollmächtigte für den Kunden bis zur Auftragserfüllung oder dessen Widerruf. Ein Anspruch auf eine Auftrags-Ausführung besteht, wenn dem Kunden der EZ-Fahrzeugtransport GmbH eine schriftliche Annahmebestätigung vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich. Mit Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden, der EZ-Fahrzeugtransport GmbH vorliegen.

§ 3 Fahrzeugbereitstellung

Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am Tag der Abholung für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Bei Eigenachsüberführungen mit rotem Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der STVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigt.
Ist der Überführungsfahrer vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 30 Minuten, so wird für jede angefangene halbe Stunde EUR 100,00 berechnet.
Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort, sowie wegen eines Defektes oder erheblicher Mängel nicht zu überführen, werden 100 % des Überführungspreises berechnet.
Kann das Fahrzeug nicht aus eigener Kraft beladen werden, so wird ein Erschwerniszuschlag von EUR 200,- pauschal pro Fahrzeug erhoben.
Ist das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht verfügbar bzw. ladebereit, fallen 5 Tage vor dem Tag der Abholung 75% der Auftragssumme und weniger als 3 Tage 100% der Auftragssumme an.

§ 4 Zahlung

Für die Berechnung der Preise gelten die angebotenen Preise zuzüglich der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Bei einer Bezahlung per Überweisung, muss der Gesamtbetrag vor Planung der Auftragsausführung auf unser Konto mit Angabe der Rechnungsnummer gutgeschrieben sein. In Ausnahmefällen kann eine Barzahlung bei der Be- oder Endladeadresse des Kunden vereinbart werden. Bei Nichtzahlung der Transportgebühren behält sich die Firma EZ-Fahrzeugtransport GmbH vor, das Transportgut bis zur Bezahlung einzubehalten. Eventuelle zusätzliche Kosten durch die Sicherstellung des Transportgutes werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 5 Kostenträger

Der EZ-Fahrzeugtransport GmbH muss mit Auftragserteilung der Auftraggeber benannt werden. Sind Auftraggeber und Kunde nicht identisch, haftet der Auftraggeber für die Frachtkosten zuzüglich entstandener Verzugs- und Mahnkosten.

§ 6 Haftung

Die Firma EZ-Fahrzeugtransport GmbH sowie deren Vertragspartner haften für Fahrzeugschäden, welche durch die EZ-Fahrzeugtransport GmbH nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine Haftung für durch höhere Gewalt verursachte Schäden ist generell ausgeschlossen. Auf Verlangen wird dem Kunden ein Versicherungsnachweis erbracht. Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugübergabe. Bei Anlieferung nach Feierabend oder nachts haftet der Kunde mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Schäden sind der EZ-Fahrzeugtransport GmbH schriftlich auf dem Ablieferbeleg zu vermerken. Ansprüche sind bis 8.00 Uhr des darauffolgenden Werktags anzuzeigen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden sowie Schäden, welche infolge eines technischen Defekts entstanden sind. … (ostatak teksta po potrebi skrati ili ostavi isti)

§ 7 Liefertermine

Liefertermine werden bei Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw. angenommen. Für Lieferverzug infolge Panne, technischer Defekte, Ausfall eines Subunternehmers oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Insbesondere gilt dies auch bei verspätetem Auftragseingang und für verkehrsbedingte Verzögerungen.

§ 8 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz der Firma EZ-Fahrzeugtransport GmbH zuständige Amtsgericht Dortmund.

EZ-Fahrzeugtransport GmbH